Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Wann ist das Einbrechen in Kellerräume ein Wohnungseinbruchdiebstahl?

Der Keller muss unmittelbar mit dem Wohnbereich verbunden sein.

Der Angeklagte wurde vom LG Detmold wegen Wohnungseinbruchdiebstahl verurteilt, wohingegen er Revision einlegte. Das Urteil des Landgerichts konnte der rechtlichen Überprüfung des Bundesgerichtshofs jedoch nicht standhalten.

Damit der Tatbestand des Wohnungseinbruchdiebstahls erfüllt ist, muss ein Eindringen, Einbrechen oder Einsteigen in eine Wohnung vorliegen. Bei einem Einbruch in Kellerräume müssten diese eine unmittelbare Verbindung zum Wohnbereich vorweisen können. In der Regel ist dies bei Einfamilienhäusern - im Gegensatz zu Mehrfamilienhäusern - zu bejahen.

In diesem Fall ergibt sich aus den Ausführungen der Strafkammer nicht, ob der Täter in ein Ein- oder Mehrfamilienhaus eingebrochen ist. Aus diesem Grund weist der BGH die Sache an eine andere Strafkammer des LG Detmolds zurück.
 
BGH, Urteil BGH 4 StR 112 16 vom 08.06.2016
Normen: § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB
[bns]
 
Gemeinschaftliches Testament Wedel, Berliner Testament Geesthacht, Notarielles Testament Hamburg, Testamentsvollstrecker nahe Pinneberg, Erbeinsetzung nahe Reinbek, Notarieller Erbvertrag Hamburg, Erbrecht nahe Buchholz in der Nordheide, Verteilung Vermoegen nahe Reinbek, Vorsorgevollmacht Buchholz in der Nordheide, Gesetzliche Erben Hamburg