Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Unwirksamkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

Die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen hat nicht zwingend auch dessen steuerrechtliche Unwirksamkeit zur Folge.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen die zivilrechtliche Unwirksamkeit des Vertrags nur indizielle Bedeutung hat. Die steuerrechtliche Anerkennung kann allein wegen der zivilrechtlichen Formunwirksamkeit nicht abgelehnt werden, da zivilrechtliche Formerfordernisse nur ein Beweisanzeichen im Rahmen einer Gesamtwürdigung darstellen. Es handelt sich also nicht um ein selbstständiges Tatbestandsmerkmal für die steuerliche Anerkennung.

 
[mmk]

 
Ausgleich Vorempfaenge nahe Quickborn, Notarieller Erbvertrag nahe Geesthacht, Erbe Hamburg, Erbrecht Hamburg, Ausgleich Pflegeleistungen Hamburg, Vorsorgevollmacht Stade, Vorerbfolge nahe Glinde, Teilungsanordnung nahe Norderstedt, Anwaltskanzlei Erbrecht nahe Glinde, Erbeinsetzung nahe Wedel