Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Testamentserrichtung

Will man die gesetzliche Erbfolge vermeiden oder zusätzlich zu der reinen Erbfolge weitere Bestimmungen, z.B. zur Verteilung bestimmter Gegenstände, treffen, muss man eine "Verfügung von Todes wegen" hinterlassen.

Das Gesetz kennt dafür verschiedene Formen:

 
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